STEPHANIE GELSHEIMER-FRIEDRICHS
RECHTSANWÄLTIN & MEDIATORIN
FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT
Rechtsanwältin Stephanie Gelsheimer-Friedrichs ist namensgebende Inhaberin der Kanzlei und seit über 30 Jahren als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Medizin- und Arztrechts. Als eine der ersten Rechtsanwälte bundesweit hat sie Anfang 2006 den Titel Fachanwalt für Medizinrecht erworben und ist seitdem ausschließlich und umfassend im medizinrechtlichen Bereich tätig. Sie kann auf eine Vielzahl erfolgreicher und langjähriger Mandatsbeziehungen zurückblicken.
Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl Ärzte und Zahnärzte, Praxen, ärztliche Gemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), überregionale Kooperationen sowie Heilmittelerbringer als auch Patienten, die sie mit großem Einfühlungsvermögen vertritt.
Werdegang:
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Studium der Rechtswissenschaften (Goethe-Universität Frankfurt)
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Anwaltszulassung
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Tätigkeit in der Medizinrechtskanzlei Koch & Kollegen
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Partnerin der Kanzlei Koch & Kollegen
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Fachanwältin für Medizinrecht
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Ausbildungslehrgang "Mediation für Rechtsanwälte"
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Partnerin der Kanzlei Buhlmann & Kollegen
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Gründung der eigenen Kanzlei
Mitgliedschaften:
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Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
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Mitglied des Vereins Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
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Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht
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Regelmäßige Teilnahme an den Frankfurter Medizinrechtstagen


SOFIA RUDZEVITCHII
RECHTSANWÄLTIN
Als studierte Juristin und Tochter einer Ärztefamilie verbindet Sofia Rudzevitchii die beiden Fachbereiche Recht und Medizin auf perfekte Art und Weise. Seit ihrer Jugend ist sie mit ärztlicher Arbeit vertraut und beschäftigte sich bereits in der Studienzeit mit der rechtlichen Betreuung von Medizinern und medizinischen Einrichtungen.
Frau Rudzevitchii hat bereits Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen bei Approbations- und Weiterbildungsangelegenheiten begleitet sowie zum Thema arbeitsvertraglicher Gestaltung beraten. Neben dem Arzthaftungsrecht erstreckt sich die Arbeit von Frau Rudzevitchii von Zulassungsangelegenheiten bis hin zur Erweiterung von Praxen und anderer Kooperationsformen. Auch bei der Beratung von Ärzten bei Abrechnungs- und Honorarfragen steht Frau Rudzevitchii beratend zur Seite.
Werdegang:
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Studium der Rechtswissenschaften (Goethe-Universität Frankfurt)
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Juristische Aushilfe in der Kanzlei Hensche
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Rechtsreferendarin beim Landgericht Wiesbaden
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Rechtsreferendarin bei der KV Hessen
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Anwaltszulassung
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Tätigkeit in der Medizinrechtskanzlei Gelsheimer-Friedrichs
Mitgliedschaften:
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Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
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Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht
Die Tätigkeit der Rechtsanwältinnen wird von fachlich versierten Rechtsreferendaren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten sowie weiteren Mitarbeitern sowohl fachlich als auch organisatorisch unterstützt. Sie alle sind wertvolle Mitglieder des Teams, sichern reibungslose Prozessabläufe und sind oft erste Ansprechpartner unserer Mandanten.